PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198/199

Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz. Zur Vermeidung von Unfällen hat grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen die DGUV Regeln 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“, ehem. BGR 198) und 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“), welche vor der ersten Benutzung und in der Folge mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung fordern. Inhaltlich gehört dazu auch zwingend ein praktisches Training zur Rettung aus Notsituationen.
– relevante Rechtsgrundlagen, Normen und Vorschriften
– Grundlagen Materialkunde, Sturzphysik und Sicherungstechniken
– Praktische Materialhandhabung und Rettungstechniken
Kursort: SKalia-Schulungszentrum Bergen auf Rügen
Kursumfang: 2 Tage
Voraussetzungen:
- arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für „Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhenarbeit“ durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin (empfohlen nach „G41“; bis zum 49. Lebensjahr nicht älter als 36 Monate, ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate).
- Empfohlen: Ersthelferlehrgang im Umfang von mind. 9 UE und nicht älter 24 Monate
- Mindestalter 18 Jahre
Zertifikat: Teilnahmebestätigung „Anwendung von PSA gegen Absturz gem. DGUV Regel 112-198, 199 (ehem. BGR/GUV-R 198, 199)“
Kurspreis: 350,00 € pro Person (zzgl. 19% MwSt. 66,50 €)